AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Österreichischen Apotheker-Verlagsgesellschaft m.b.H.

1. Geltung und Anderung dieser AGB sowie Schriftformvorbehalt

1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Österreichischen Apotheker-Verlagsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz „APOTHEKER-VERLAG“) richten sich ausschließlich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“). Abweichende Bedingungen von Bestellern/Käufern (im Folgenden gemeinsam kurz „KUNDE“) sind für den APOTHEKER-VERLAG unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich seitens des APOTHEKER-VERLAGS widersprochen wurde, es sei denn, sie werden vom APOTHEKER-VERLAG ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, wenn der Vertrag als unternehmensbezogenes Geschäft zum Betrieb des Unternehmers gehört sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

1.2. Änderungen dieser zwischen dem KUNDEN und dem APOTHEKER-VERLAG vereinbarten AGB gelten nach Ablauf von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung an den KUNDEN über die Änderungen als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruch des Kunden beim APOTHEKER-VERLAG einlangt. Die Mitteilung an den KUNDEN über die Änderung dieser AGB kann mit Brief, Email oder Fax erfolgen.

Der APOTHEKER-VERLAG wird den Kunden in dieser Mitteilung auf die Änderung der AGB hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass das Stillschweigen des KUNDEN nach Ablauf von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung als Zustimmung zur Änderung gilt.

Zudem wird der APOTHEKER-VERLAG eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der AGB betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen AGB dem KUNDEN zusammen mit der Mitteilung übermitteln.

1.3. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen können nur schriftlich vereinbart werden. Auch eine Abänderung dieses Schriftlichkeitsvorbehalts bedarf der Schriftform. Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern des APOTHEKER-VERLAGS sind für den APOTHEKER-VERLAG nur verbindlich, wenn sie von diesem schriftlich bestätigt worden sind.


2. Angebote und Abschluss von Verträgen mit dem APOTHEKER-VERLAG

2.1. Sämtliche Angebote des APOTHEKER-VERLAGS sind stets freibleibend, es sei denn, der APOTHEKER-VERLAG gibt eine entsprechende bindende Gültigkeitsdauer an. Die auf der Website, in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewicht- und Maßangaben sowie Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, es sei denn, dass sie vom APOTHEKER-VERLAG ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

Die Darstellung des Sortiments vom APOTHEKER-VERLAG bildet kein Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN, die (digitalen) Inhalte und/oder Produkte zu bestellen (Aufforderung zur Anbotlegung).

2.2. Indem der KUNDE beim Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ eine Bestellung an den APOTHEKER-VERLAG absendet, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der KUNDE erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung), in der die Bestelldaten aufgeführt sind. Diese Bestelleingangsbestätigung bildet keine Annahme des Angebots, sondern soll den KUNDEN nur darüber informieren, dass die Bestellung beim APOTHEKER-VERLAG eingegangen ist.

Ein Nutzungsvertrag über digitale Inhalte kommt mit dem APOTHEKER-VERLAG dann zustande, wenn der APOTHEKER-VERLAG das Angebot des KUNDEN annimmt, indem der APOTHEKER-VERLAG das bestellte Produkt an den KUNDEN zum Download bereitstellt bzw. den Download an den KUNDEN mit einer zweiten E-Mail (Downloadbestätigung) bestätigt. Voraussetzung dafür ist, dass dem KUNDEN vom APOTHEKER-VERLAG die Rechnung zugestellt, der KUNDE zur Zahlung aufgefordert und die Zahlung mittels der vom APOTHEKER-VERLAG angebotenen Zahlungsarten vom KUNDEN vorgenommen wurde.

2.3. Der APOTHEKER-VERLAG speichert den Vertragstext. Auf Wunsch stellt der APOTHEKER-VERLAG eine Kopie der Bestelldaten zur Verfügung.

2.4. Vorbehaltlich der Festlegungen in den vorstehenden Punkten kommt eine Vereinbarung zwischen dem APOTHEKER-VERLAG und dem KUNDEN erst zustande, wenn der APOTHEKER-VERLAG die Bestellung des KUNDEN ausdrücklich schriftlich bestätigt oder die Auslieferung ohne gesonderte Bestätigung vornimmt. Hierbei kann der APOTHEKER-VERLAG nach freiem Ermessen, ohne hierbei in irgendeiner Art und Weise zu diskriminieren, entscheiden, ob Aufträge eines KUNDEN teilweise, ganz oder gar nicht angenommen werden. Für den Inhalt der Vereinbarung ist die Auftragsbestätigung des APOTHEKER-VERLAGS maßgeblich. Mündliche Erklärungen sowohl vom APOTHEKER-VERLAG, als auch vom KUNDEN sind in jedem Fall unverbindlich. Termine und Orte für Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den APOTHEKER-VERLAG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Der KUNDE haftet für unrichtige und unvollständige Angaben bei der Bestellung. Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.

2.5. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen wird der APOTHEKER-VERLAG die Aufträge so rasch wie möglich erfüllen, vorbehaltlich sonstiger organisatorischer und kommerzieller Verpflichtungen und Beschränkungen. Der APOTHEKER-VERLAG haftet in keinem Fall für etwaige Verminderungen oder Ausfälle der gelieferten Mengen, für Verzögerungen von Lieferungen oder Teillieferungen.


3. Preise

3.1. Sämtliche vom APOTHEKER-VERLAG genannten Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Nur schriftlich bestätigte Preise sind verbindlich. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen ihre Gültigkeit. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen der Preislisten behält sich der APOTHEKER-VERLAG vor.

3.2. Die Preise für Dauerlieferverträge sind wertgesichert, wobei die tatsächliche Geltendmachung im Ermessen des APOTHEKER-VERLAGS liegt. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2015 (Basis: 2015 = 100), der von der Statistik Austria monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient jeweils die Indexzahl für den Monat Juli im Jahr des Vertragsabschlusses als vereinbart Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.

3.3. Mehrpreise für Sonderwünsche und Preisänderungen infolge nachträglicher Bestellungsänderungen bleiben vorbehalten. Ebenso behält sich der APOTHEKER-VERLAG die Änderung der Preise für Hardware vor, die sich während der Zeitspanne zwischen Anbotlegung und Vertragsabschluss ergeben.

3.4. Die Preise des APOTHEKER-VERLAGS verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – ab Werk, exkl. Verpackung, Transport und Transportversicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer.


4. Abonnements

Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, gelten Abonnements unbefristet. Abonnements können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende aufgekündigt werden.


5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) des APOTHEKER-VERLAGS bis der KUNDE sämtliche bestehenden und nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen vollständig beglichen hat. Verpfändungen oder Sicherheitsübertragungen zugunsten Dritter sind ohne die Zustimmung des APOTHEKER-VERLAGS ausgeschlossen. Bei Pfändung durch Dritte ist der KUNDE verpflichtet, den APOTHEKER-VERLAG dies unverzüglich anzuzeigen.


6. Zahlungen

6.1. Vereinbarte Zahlungstermine sind einzuhalten. Das Zurückhalten von Zahlungen seitens des KUNDEN wird auch für den Fall ausgeschlossen, in welchem von diesen Minderungs-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche und/oder andere Gegenansprüche geltend gemacht werden.

6.2. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist der APOTHEKER-VERLAG berechtigt, bis der KUNDE sämtliche bestehenden und nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen begleicht, Verzugszinsen von zwölf Prozent p.a. gegenüber Unternehmern und neun Prozent p.a. gegenüber Konsumenten zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als Entgegenkommen an den KUNDEN – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die vereinbarten Verzugszinsen.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der KUNDE gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für dem APOTHEKER-VERLAG entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,-- zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der KUNDE darüber hinaus, die dem APOTHEKER-VERLAG dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

6.3. Kommt der KUNDE mit einer Teilleistung in Verzug, so ist der APOTHEKER-VERLAG berechtigt, die gesamte Restforderung sofort fällig zu stellen und unter Setzen einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung zu verlangen, verbunden mit der Drohung, ansonsten entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz (Ersatz des Erfüllungsinteresses) zu verlangen oder am Vertrag festzuhalten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6.4. Seitens des APOTHEKER-VERLAGS gewährte Rabatte, Skonti, Gutschriften und andere Nachlässe und Vergütungen können vom APOTHEKER-VERLAG jederzeit wieder rückgängig gemacht und mit sofortiger Fälligkeit dem KUNDEN in Rechnung gestellt werden, wenn dieser seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug kommt und/oder ein Mahnverfahren oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.

6.5. Erhält der APOTHEKER-VERLAG nach Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen – die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden, dem APOTHEKER-VERLAG aber weder bekannt waren, noch bekannt sein mussten – aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des KUNDEN ergibt, die nach pflichtgemäßem Ermessen geeignet ist, den Anspruch des APOTHEKER-VERLAGS auf die Gegenleistung zu gefährden, kann der APOTHEKER-VERLAG die Beistellung einer geeigneten Sicherheit innerhalb angemessener Frist verlangen oder aber nach eigener Wahl die Erbringung der Leistungen von Vorleistungen (Vorauskassa) des KUNDEN abhängig machen.

Wenn der APOTHEKER-VERLAG die eigene Leistung bereits erbracht hat, ist dieser außerdem berechtigt, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen oder vom KUNDEN geeignete Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der KUNDE dem vorgenannten Verlangen des APOTHEKER-VERLAGS nicht, nicht vollumfänglich oder nicht rechtzeitig nach, ist der APOTHEKER-VERLAG berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten, die sofortige Herausgabe der bereits gelieferten Ware und Schadenersatz (Ersatz des Erfüllungsinteresses) zu verlangen oder am Vertrag festzuhalten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei berechtigtem Rücktritt seitens des APOTHEKER-VERLAGS vom Vertrag nach Ablieferung der Ware ist der KUNDE zur sofortigen Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet.


7. Lieferung/Leistung

7.1. Der APOTHEKER-VERLAG ist bestrebt, allfällig vereinbarte Liefer-/Leistungstermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angebotene Liefer-/Leistungstermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der KUNDE berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug, der nicht im Einflussbereich des APOTHEKER-VERLAGS liegt, ist der APOTHEKER-VERLAG berechtigt, vom Vertrag ohne Schadenersatzpflicht zurückzutreten. Erst mit Ablauf der Nachfrist gerät der APOTHEKER-VERLAG in Verzug.

7.2. Liefer-/Leistungsfristen beginnen in keinem Fall zu laufen, bevor der KUNDE nicht die von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat und nicht eine Anzahlungsleistung beim APOTHEKER-VERLAG eingegangen ist, sofern eine Anzahlung schriftlich vereinbart ist.

7.3. Bei Eintritt höherer Gewalt, wie etwa Krieg, Transport- oder Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, devisenmäßigen Behinderungen oder sonstigen Liefer-/Leistungshindernissen außerhalb der Kontrolle des APOTHEKER-VERLAGS sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung/Leistung des Vorlieferanten, gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt), und bei sonstigen Liefer-/Leistungshindernissen, die nicht vom APOTHEKER-VERLAG zu vertreten sind, kann der APOTHEKER-VERLAG die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach hinausschieben. Sofern es sich voraussichtlich um ein dauerndes Hindernis handelt, steht dem APOTHEKER-VERLAG das Recht zu, die Auslieferung der Ware ganz oder teilweise zu verweigern. Dem KUNDEN stehen in diesem Fall keine (Schadenersatz-) Ansprüche gegen den APOTHEKER-VERLAG zu. Er ist nicht zur Erbringung der Gegenlieferung/-leistung verpflichtet und erhält die von ihm geleistete Anzahlung zurück.

7.4. Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des KUNDEN. Die Gefahr geht in dem Fall, auch bei Teillieferungen, auf den KUNDEN über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist – unabhängig davon, ob es sich um eine zum APOTHEKER-VERLAG gehörende oder eine fremde Person handelt.

7.5. Verweigert der KUNDE die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim KUNDEN liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des KUNDEN. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der KUNDE.

7.6. Der KUNDE ist, sofern nicht anders vereinbart, für die Beschaffung und Wartung der gesamten für die Nutzung der Lieferung/Leistung erforderlichen Ausrüstung und Datenverbindungen verantwortlich. Ferner ist der KUNDE für die vertrauliche Behandlung der Nutzernamen und Passwörter verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt er die Verantwortung für die Nutzung der zugeteilten Nutzernamen und Passwörter. Falls der KUNDE vermutet oder erfährt, dass der/die Nutzername(n) und/oder das/die Passwort/Passwörter Dritten zugänglich gemacht wurden, muss der KUNDE den APOTHEKER-VERLAG unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, damit dieser verhindern kann, dass mit Hilfe des/der betreffenden Nutzernamen(s) und/oder des/der Passworts/Passwörter auf die Software zugegriffen wird.

7.7. Der KUNDE ist für die Richtigkeit sämtlicher in die Software eingegebenen Informationen verantwortlich. Falls der KUNDE falsche Informationen übermittelt, trägt er die Verantwortung für alle sich daraus ergebenden Folgen. Ferner ist der KUNDE für alle Folgen verantwortlich, die aus vom KUNDEN in die Software eingegebenen Daten entstehen.

7.8. Der KUNDE hält den APOTHEKER-VERLAG schadlos, sofern der Österreichische APOTHEKER-VERLAG aufgrund eines aus einem Missbrauch der Software durch den KUNDEN entstandenen Schadens gegenüber Dritten haftbar wird.

7.9. Dem APOTHEKER-VERLAG ist es gestattet, die Leistung durch oder von Dritte erbringen zu lassen.

7.10. Der KUNDE hat alles zu unternehmen, um dem APOTHEKER-VERLAG die Leistungserbringung zu ermöglichen. Für etwaige Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund einer unterlassenen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ist jegliche Haftung des APOTHEKER-VERLAGS ausgeschlossen.


8. Gewährleistung

8.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des KUNDEN nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Ausnahmen:

8.2. Der KUNDE ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Mengen- und Qualitätsabweichungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Empfang der Ware bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung anzuzeigen. Sollte der KUNDE seiner Pflicht zur Untersuchung und gegebenenfalls Rüge nicht nachkommen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

8.3. Bei Mängeln darf der APOTHEKER-VERLAG nach Wahl eine Nachbesserung oder Nacherfüllung gewähren.

8.4. Schlägt die Nacherfüllung mehr als einmal fehl, kann der KUNDE wahlweise Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt für KUNDEN, die Unternehmer sind, ein Jahr ab Ablieferung der Ware.


9. Haftung

9.1. Auf Schadenersatz haftet der APOTHEKER-VERLAG für vorsätzliches und krass grob fahrlässiges Verhalten der eigenen Organe und Erfüllungsgehilfen sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für eventuelle auf leichter Fahrlässigkeit beruhende Fehler übernimmt der APOTHEKER-VERLAG keine Haftung. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern ist der Schadenersatzanspruch EUR 1.000.000,-- (Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung des APOTHEKER-VERLAGS) beschränkt.

9.2. Für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung oder Anwendung der vom APOTHEKER-VERLAG zur Verfügung gestellten Daten entstehen, übernimmt der APOTHEKER-VERLAG keinerlei Haftung. Insbesondere übernimmt der APOTHEKER-VERLAG keine Haftung für in Datenbanken enthalte bzw. durch die Software zur Verfügung gestellte oder vorgeschlagene Informationen und Medikationen; diese dienen ausschließlich der Information und sind in jedem Fall mit den Vorgaben des Herstellers, Importeurs bzw. Vertriebsunternehmens abzugleichen und nachzuprüfen.

9.3. Sämtliche Daten und Datenbanken, sei es in Druckversionen, elektronischen Medien oder sonstigen Veröffentlichungen werden mit der notwendigen Sorgfalt erstellt und aufbereitet. Der APOTHEKER-VERLAG übernimmt jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Alle Daten geben stets den Stand zu dem in der Information genannten Zeitpunkt wieder. Der APOTHEKER-VERLAG behält sich ferner das Recht vor, die Daten jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem APOTHEKER-VERLAG und dem KUNDEN zurückgehen, gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht sowie sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen finden, auch nach ihrer Übernahme in das österreichische Recht, keine Anwendung.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahe kommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(Stand 05/2020)